FREIE WÄHLER Darmstadt-Dieburg  

 

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-  Bundesverkehrswegeplan und unser Landkreis

-  Wahlkampfkostenerstattung (Kreisverband)

                                                                                                                      

 

 

Bundesverkehrswegeplan und unser Landkreis

 

Straßenbauprojekte im

Landkreis Darmstadt-Dieburg :

 

Eingestuft in den „vordringlichen Bedarf"

 

B 426 Verlegung bei Mühltal/ Nieder-Ramstadt (zweistreifiger Neubau)

A 67 Autobahnkreuz Darmstadt - Anschlussstelle Lorsch (sechsstreifiger Ausbau)

 

B 26 Nordostumgehung Darmstadt (zweistreifiger Ausbau)

 

B 26 Ortsumfahrung Babenhausen (zweistreifiger Ausbau)

B 38 Ortsumfahrung Reinheim/ Spachbrücken (zweistreifiger Neubau)

 

Eingestuft in den „weiteren Bedarf"

 

A 5 Autobahnkreuz Darmstadt - Anschlußstelle Seeheim-Jugenheim (sechsstreifiger Ausbau)

 

A 5 Anschlussstelle Seeheim-Jugenheim - Landesgrenze Baden-Württemberg (sechsstr. Ausbau)  

A 67 Autobahndreieck Rüsselsheim - Autobahnkreuz Darmstadt (sechsstreifiger Ausbau)  

B 38 Ortsumfahrung Groß-Bieberau (zweistreifiger Neubau)  

B 45 Dieburg - Groß-Umstadt (vierstreifiger Ausbau)

 

 

Darüber hinaus wurde Landrat Jakoubek informiert, daß der dreistreifige Ausbau der B 26 zwischen Dieburg und Babenhausen mit wechselseitigen Überholmöglichkeiten und einer planfreien Führung in den Knotenpunkten nicht bedarfsplanrelevant ist.

 

                                                                                                                      

 

Wahlkampf-Kostenerstattung für Freie Wähler in weiter Ferne

 

Ein weiterer Bericht zum Thema ”Staatliche Parteienfinanzierung“/

von Tobias Faber, Buseck

 

Der Landesvorstand hat sich zum Ziel gesetzt, die verfassungswidrige Benachteiligung der Freien Wähler bei der Wahlkampfkostenerstattung – festgestellt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1991 – zu beseitigen. Durch zahlreiche Anfragen, Gespräche und das Ausüben von politischem Druck (Hessen Journal berichtete, Anm. der Redaktion) haben sich die drei Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP schriftlich ausdrücklich für eine Gleichstellung der Wählergemeinschaft zu unterstützen. Von Bündnis90/Die Grünen konnte trotz mehrmaligem Nachhaken keine Stellungnahme eingefordert werden.

 

Trotz dieser politischen Meinungsbekundungen zerschlug sich unsere Hoffnung bereits vor der Landtagswahl: im Kamingespräch der Innenministerkonferenz am 5./6. Dezember 2002 in Bremen wurde eine Diskussion durch Herrn Innenminister Bouffier zwar angestoßen, jedoch sei die „Neigung der anderen Innenminister nicht sonderlich groß gewesen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn zu der Thematik (Eine offizielle Stellungnahme des Innenministers liegt bis heute noch nicht vor, Anm. der Red.).

 

Wir stellen hiermit klar, dass bei einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts „Neigungen einiger Innenminister“ für uns bedeutungslos sind und wir eine Kompetenzverschiebung von Bund und Land und in umgekehrter Richtung nicht weiter hinnehmen werden.

 

Bereits seit einiger Zeit haben wir intensiven Kontakt mit dem Justiziar des Bundesverbandes der Freien Wähler, Matthias Kurbjuhn, aufgenommen. Kurbjuhn bereitet im Auftrag der Freien Wähler Weinheim (Baden-Württemberg) und des Bundesverbandes der Freien Wähler eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Parteiengesetz vor. Nach Beratung auf der nächsten Bundesverbandestagung Ende April wird die Klage wohl unmittelbar eingelegt. Der Landesvorstand der Freien Wähler prüft zusammen mit Matthias Kurbjuhn zur Zeit einen möglichen Klagebeitritt.